Fenstereinigung: Vermieter muss für Mieter nicht die Fenster putzen lassen
Wenn Fenster sich nicht öffnen lassen, wird die Reinigung ihrer Außenflächen schwierig. Mieter können ihren Vermieter in solchen Fällen aber nicht in die Pflicht nehmen. Das geht aus einem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor (Az.: VIII ZR 188/16), auf den der Deutsche Mieterbund hinweist. Die Wohnung hat der Vermieter während der Mietzeit zwar mängelfrei zu erhalten, jedoch nicht im gereinigten Zustand. In dem Fall ging es um eine Loftwohnung, bei der sich die Fenster teilweise nicht öffnen ließen. Der Mieter forderte den Vermieter auf, diese vierteljährlich von außen zu reinigen. Seine Begründung: Wegen der Witterung verschmutzten sie rasch. Das beeinträchtige den Blick nach draußen, wodurch der Wohnwert gemindert werde. Das Landgericht (LG) Mainz gab dem Mieter teilweise Recht und verpflichtete den Vermieter, die nicht zu öffnenden Fensterteile zweimal pro Jahr säubern zu lassen. Doch der BGH stellte klar: Auch wenn die Reinigung starrer Fenstersegmente schwierig für den Mieter sei, kann er das nicht auf den Vermieter abwälzen. Der Mieter könne schließlich auch Profis damit beauftragen. Bloße Reinigungsmaßnahmen seien kein Teil der Instandhaltungs- oder Instandsetzungspflicht des Vermieters.
Badezimmer: Nicht in die Wohnung hinein lüften!
Nicht jedes Badezimmer hat ein Fenster – aber wenn eines existiert, dann sollte es nach einer heißen Dusche auch genutzt werden. Das Badezimmer in die Wohnung oder das Haus hinein zu lüften, kann zu Schimmelpilzbildung und Quellschäden an Möbeln führen, warnt die Deutsche Gütegemeinschaft Möbel. Am besten ist es, nach jeder Dusche für 10 bis 15 Minuten das Fenster komplett zu öffnen, damit trockene Luft einströmen kann. Bei nur gekipptem Fenster funktioniert der Luftaustausch nicht so gut. Auch ausgewiesene Badmöbel werden am besten abgewischt, wenn besonders viel Dampf beim Duschen entstanden ist.
Holzmöbel: Ein Raum verträgt maimal vier verschiedene Holzarten.
Eine Einrichtung aus Holz sorgt für eine warme und gemütliche Atmosphäre. Mehr als vier verschiedene Holzarten sollte man allerdings nicht in einem Raum kombinieren, raten die Experten der Zeitschrift „Schöner Wohnen“. Wer Möbel, Böden oder Dekoration aus verschiedenem Holz wählt, sollte zudem auf Kontraste Wert legen. Sehen die Hölzer farbig fast gleich aus, wirkt das merkwürdig. Besser ist es, dunklere und hellere Hölzer zu mixen.
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