Tipps für Jedermann (8318) – ein Ratgeber

Welche Regeln gelten für Mieterhöhungen?

Nicht jede Mieterhöhung ist rechtens. Es gibt Grenzen, an die sich ein Vermieter halten muss – und er muss eine erhöhte Miete auch begründen. Darauf weist der Deutsche Mieterbund hin. Dafür gibt es drei Möglichkeiten: Er kann sich auf einen örtlichen Mietspiegel berufen, auf ein Gutachten von Sachverständigen oder auf mindestens drei Vergleichswohnungen, in denen heute schon so viel Miete gezahlt wird, wie mit der Mieterhöhung gefordert wird. Bei Mieterhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete gilt übrigens generell: Sie darf auf die im Schnitt vor Ort gezahlte Miete für nach Baualter, Größe, Ausstattung und Lage vergleichbare Wohnungen angehoben werden. Bei Mieterhöhungen müssen Vermieter zudem eine Jahressperrfrist einhalten. Frühestens ein Jahr nach dem Einzug oder frühestens ein Jahr nach der letzten Mieterhöhung darf die Miete steigen. Außerdem gilt eine Kappungsgrenze. Innerhalb von drei Jahren darf die Miete höchstens um 20 Prozent steigen, in Gebieten mit erhöhtem Wohnungsbedarf höchstens um 15 Prozent. Auch Fest-, Staffel- oder Indexmieten können eine außerordentliche Mieterhöhung ausschließen. Bei Staffelmieten zum Beispiel steigt die Miete ohnehin zu bestimmten Zeitpunkten.

 

Gedämmte Warmwasserrohre helfen beim Sparen von Brennstoff

Über nicht gedämmte Warmwasserrohre geht im Haus Wärme verloren. Die Verluste summieren sich nach Angaben der Hessischen Energiesparaktion auf einen Jahresverbrauch von rund 1,5 Liter Heizöl oder 1,5 Kubikmeter Erdgas pro Quadratmeter Wohnfläche. Durch sachgerechte Dämmung lassen sich die Verluste aber halbieren. Den Energieexperten zufolge sind in vielen Einfamilien- oder Reihenhäusern 10 bis 20 Meter zugängliche und nicht gedämmte Leitungen für das Warmwasser in Kellerräumen vorhanden. Ummantelungen gibt es dafür im Baumarkt für weniger als zehn Euro je Meter. Die Dämmschläuche können Heimwerker einfach über die Leitungen stülpen. Auch Heizungsleitungen lassen sich so dämmen. Allerdings schreibt hier der Gesetzgeber den Angaben zufolge eine Mindestdicke vor: In nicht beheizten Räumen müssen die Dämmstoffe so dick sein wie der innere Rohrdurchmesser und mindestens zwei Zentimeter.

 

Ein Beitrag unserer/s Leserin/s Gudrum Mölsch aus Renchen in Baden-Württemberg.
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