Facebook ändert seine Bestimmungen zum Datenschutz und zur Werbung. Noch können Nutzer unterbinden, dass sie ganz persönlich in Werbeanzeigen auf Facebook eingebunden werden. Doch das ändert sich möglicherweise bald. test.de fasst die kommenden Änderungen zusammen und erklärt, wie man derzeit noch die sogenannte personalisierte Werbung unterbindet.
Streit um personalisierte Werbung auf Facebook
20 Millionen US-Dollar – diese Summe muss Facebook zahlen, weil das Unternehmen die Namen und „Gefällt-mir“-Angaben von Mitgliedern für Werbezwecke genutzt hat, ohne die User zuvor um Erlaubnis zu fragen. Darauf haben sich das soziale Netzwerk, seine Nutzer und Datenschutzorganisationen in einem Vergleich vor einem US-Gericht geeinigt. Und das Unternehmen hat daraus gelernt: Allerdings nicht etwa, dass es künftig nicht mehr die Daten seiner Mitglieder an Werbekunden verkaufen darf – sondern dass es die Nutzer dazu bringen muss, dieser Praxis zuzustimmen.
Zwei wichtige Details der neuen Bestimmungen
Alle Facebook-Nutzer haben nun per Email die Information erhalten, dass Facebook seine Datenschutzbestimmungen ändert. Wann genau die Änderungen wirksam werden, hat das Unternehmen noch nicht mitgeteilt. Die beiden wichtigsten Neuerungen:
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- Unbeschränkte Werbemöglichkeit. Facebook räumt sich das Recht ein, Namen, Profilbild sowie „Inhalte und Informationen“ von Mitgliedern für Werbezwecke zu nutzen.
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- Keine Kennzeichnung. Facebook räumt sich das Recht ein, Werbeanzeigen einzublenden, ohne sie als Werbung zu kennzeichnen.
Zwar fordert Facebook seine Nutzer dazu auf, die neuen Bestimmungen zu kommentieren. Ob das börsennotierte Unternehmen aber auf kritisches Nutzer-Feedback eingeht, ist ungewiss. Tatsache ist: Werbung ist die Haupteinnahmequelle von Facebook – und je persönlicher Werbung erscheint, desto effektiver wirkt sie. Wenn Nutzer sehen, dass ihre Freunde ein bestimmtes Unternehmen mögen, ist das deutlich glaubwürdiger als eine herkömmliche Werbeanzeige.
So können Sie derzeit die Werbung unterbinden
Derzeit bewirken die neuen Datenschutzbestimmungen keine großen Änderungen. Persönliche Daten hat das soziale Netzwerk bisher schon für Werbezwecke genutzt. Nutzer können jedoch unter „Privatsphäre-Einstellungen“ > „Werbeanzeigen“ Vorgaben machen. Sie können dort per Klick entscheiden, ob „niemand“ oder „nur Freunde“ sehen sollen, welche Unternehmen ihnen gefallen.
Tipp: Öffnen Sie die Screenshots links. Jeweils rot hervorgehoben sind die Orte im Facebook-Menü, an denen Sie einen Klick machen müssen, um zum Einstellpunkt für die Werbung zu kommen. Dort angekommen, müssen Sie die Option „Niemand“ wählen – und „Änderungen speichern“ nicht vergessen!
Keine klaren Antworten von Facebook
Es ist fraglich, ob diese Einstellmöglichkeit auch in Zukunft noch bestehen wird. In den neuen Datenschutzbestimmungen findet sie keine Erwähnung mehr – Facebook könnte sie also abstellen. Auf die Frage von test.de, ob die Nutzer den Unternehmen die Werbung mit persönlichen Daten auch zukünftig komplett untersagen können, kam kein klares „Ja“. Facebook antwortete: „Die Verdeutlichungen im Text ändern nicht die Art, wie wir Werbung für Nutzer zeigen. Die Menschen haben weiterhin die Einstellungs-Möglichkeiten festzulegen, mit wem sie Inhalte oder Informationen teilen wollen. Und an diese Einstellungen halten wir uns.“ Eine Interpretationsmöglichkeit der verschwurbelten Antwort: Die Option, die Werbung mit persönlichen Daten ganz zu unterbinden, könnte tatsächlich entfallen. Bestehen bliebe für Nutzer nur die Möglichkeit, den Empfängerkreis von eigenen Beiträgen zu regulieren (zum Beispiel „nur Freunde“ oder „öffentlich“). Die Frage von test.de, welche weiteren „Inhalte und Informationen“ der User denn künftig neben Namen und Profilbild noch Werbezwecken dienen sollen, beantwortete das Unternehmen nicht.
Der Werbung zustimmen oder das Profil löschen
Sollte die Einstellmöglichkeit zukünftig entfallen, gibt es für kritische Facebook-Nutzer dann wohl nur noch eine Form des Widerspruchs gegen die neuen Bestimmungen. Sie müssten ihr Facebook-Profil löschen. Denn wenn User ihr Profil nach Inkrafttreten der neuen Bestimmungen weiterverwenden, wertet das Unternehmen dies als Zustimmung. Und rechtlich gegen das soziale Netzwerk vorzugehen, ist schwierig. Es ist bereits fraglich, ob sich Facebook überhaupt deutschem Recht unterwerfen muss. Bisher hat sich das Unternehmen oft hinter irischen oder amerikanischen Datenschutzgesetzen verschanzt.
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