Dreimal umgezogen = einmal abgebrannt, sagt der Volksmund. Doch ganz so teuer muss es nicht werden. Mit einer guten Organisation lässt sich viel Geld sparen und zudem unnötiges Chaos vermeiden.
1. Womit beginnt die Vorbereitung? Wenn der Umzugstermin feststeht, sollten Mieter ihre alte Bleibe bald kündigen. Wer zu spät dran ist, riskiert doppelte Zahlungen. Die reguläre Frist beträgt drei Monate zum Monatsende. Soll der Vertrag z.B. am 31. August enden, muss dem Vermieter das Schreiben bis zum 3. Werktag im Juni vorliegen. Will der Bewohner früher ausziehen oder ein befristetes Mietverhältnis vorzeitig lösen, spricht er mit dem Vermieter. Womöglich entlässt der Vermieter den Mieter aus dem Vertrag, wenn der Mieter einen Nachmieter stellt.
2. Woran müssen Umziehende noch denken? Gerade in der Hochsaison, den Sommerferien, sind Möbelpacker gut gebucht. Es empfiehlt sich, spätestens 8 Wochen im Voraus Kontakt aufzunehmen. Wer Handwerker für Renovierungen benötigt, sollte ebenfalls Wartezeiten einplanen. Auch der Do-it-yourself-Umzug braucht Vorlauf. Helfer müssen informiert werden. Urlaub beantragen und eventuell einen Babysitter beauftragen. Nötiges Verpackungsmaterial und einen Transporter besorgen. Oft ist es auch sehr sinnvoll, eine Halteverbotszone zu beantragen. Das kostet nicht viel. Man hat aber die Sicherheit, am Umzugstag genügend und vor allem tatsächlich einen freien Stellplatz für den Umzugswagen zu haben. Sollte der dann durch Fremdparker versperrt sein, ist die Polizei verpflichtet, für eine Räumung zu sorgen, nötigenfalls durch Abschleppen des Falschparkers. Auf keinen Fall „selbst“ einen Stellplatz „sperren“, wie es oft festzustellen ist, wie z. B. mit auf die Straße gestellten, mit Absperrband verbundene, Abfalltonnen oder Stühle, Holzböcke etc. Das ist unzulässig und ist ein Eingriff in den Straßenverkehr und hat schlimmstenfalls eine Anzeige wegen einer Ordnungswidrigkeiten und ein Bußgeld zur Folge. Wirklich nichts vergessen? Mit einer Checkliste bewahrt man den Durchblick – sogar im Bürokratie-Dschungel.
3. Was fällt an Bürokratie an? Umziehende nutzen den Nachsendeservice der Post und informieren wichtige Stellen wie die Sparkasse bzw. Bank, Ämter, Versicherungen, den Beitragsservice. Auch sollte man sich frühzeitig mit den Telefon-, Internet- und Versorgungsverträgen auseinandersetzen. Die einen melden sich nur um. Andere wechseln, etwa weil der Anbieter nicht an die neue Adresse liefert. Wer seinen Stromlieferanten kündigt, sollte laut Verbraucherzentrale spätestens 2 Monate vor dem Umzug neue Verträge abschließen. Nach dem Einzug bleiben 2 Wochen, um sich beim Einwohnermeldeamt zu registrieren (Mieter mit Bestätigungen des alten und neuen Vermieters bzgl. des tatsächlichen Aus- und Einzuges). Das Auto muss beim Stadtwechsel zwar auch umgeschrieben werden, es kann aber das alte Kennzeichen behalten.
4. Mit Spedition oder auf eigene Faust umziehen? „4 Mann und Lkw für 6 Stunden zu 299 Euro“ – vor solchen Versprechen in Anzeigen warnt der Bundesverband Möbelspedition und Logistik. Seriöse Firmen besichtigen zuerst die Wohnung und machen erst dann ein Preisangebot. Das hat (je nach Wohnungsgröße, Entfernung und Kundenwünschen) seinen Preis. Für manche ein Grund, selbst anzupacken. Der Nachteil: Geht etwas kaputt, bleibt der Umziehende oft auf den Kosten sitzen. Die Hausratversicherung ersetzt keine Schäden in Folge von Unfällen oder versäumten Sicherungsmaßnahmen. Passiert einem freiwilligen Helfer ein Missgeschick, kommt es auf dessen Haftpflichtversicherung an. Aber auch die Haftung einer Spedition ist begrenzt. „Es gilt eine Höchstgrenze von 620 Euro je Kubikmeter Laderaum. Also gilt es, sich diesbezüglich unbedingt vorher rechtzeitig informieren. Tiere, Pflanzen und Wertgegenstände sind sowieso ausgenommen. Und schwierig kann es werden, wenn der Kunde die Kisten selbst gepackt hat.
5. Was gibt es von der Steuer zurück? Wer wegen des Jobs in ein neues Zuhause zieht und sich so mindestens eine Stunde Fahrt zum Arbeitsplatz spart, kann Aufwendungen als Werbungskosten absetzen. In voller Höhe zählen u.a. Kosten für die Wohnungssuche, die Spedition oder doppelte Miete. Für weitere Ausgaben (etwa Ummeldegebühren) steht ein Pauschbetrag zur Verfügung: Er beträgt aktuell für Singles 730 Euro. Diesen kann auch derjenige nutzen, der keine Belege gesammelt hat. Für private Umzüge ist zumindest eine Steuerermäßigung im Rahmen von haushaltsnahen Dienstleistungen möglich.
(Stand: 01.06.2016)
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