Stand 30.10.2014 (Unverändert gültig seit: 30.10.2014)
Letzte Änderungen: Allgemeine Reiseinformationen Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Medizinische Hinweise
Aktueller Hinweis
In der ersten Jahreshälfte kam es insbesondere in den Städten verbreitet zu gewalttätigen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Demonstrationen, die sich zum Teil auch spontan entwickelten. Hierbei wurden wiederholt Schusswaffen eingesetzt und es gab eine erhebliche Zahl von Toten und Verletzten. Ebenfalls kam es häufig zu Straßenblockaden und Unterbrechungen von Verkehrsverbindungen. Aufgrund der instabilen Lage wird weiterhin empfohlen, bei Reisen nach und in Venezuela höchste Vorsicht walten zu lassen. Ein Wiederaufflammen der gewalttätigen Auseinandersetzungen ist möglich.
Medienberichterstattung und diese Reisehinweise sollten regelmäßig und aufmerksam verfolgt werden, um sich insbesondere vor Reiseantritt und während Reisen über die konkrete Lage in Venezuela zu informieren.
Für Überlandfahrten in Venezuela wird geraten, sich vor Reiseantritt über die Situation nicht nur am Ankunftsort, sondern auch auf der Strecke und den Orten auf dem Weg zu informieren. Auto- und Personaldokumente sowie Führerschein sollten unbedingt mitgeführt werden.
Deutschen, die sich im Land aufhalten und sich bisher nicht in die Deutschenliste der Botschaft eingetragen haben, wird empfohlen, sich elektronisch unter http://service.diplo.de/registrierungav zu registrieren, um im Fall einer Verschlechterung der Sicherheitslage zentral erreichbar zu sein. Dieser Service kann auch von deutschen Staatsangehörigen genutzt werden, die sich nur kurzzeitig im Land aufhalten.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Demonstrationen
Es wird nachdrücklich empfohlen, sich von Menschenansammlungen und Demonstrationen fernzuhalten. Diese sind nicht nur auf Caracas beschränkt.
Grenzgebiet zu Kolumbien
In den Gebieten entlang der kolumbianischen Grenze insbesondere in den venezolanischen Teilstaaten Amazonas, Apure, Barinas, Táchira und Zulia besteht als Folge des kolumbianischen Binnenkonflikts immer noch eine erhöhte Gefahr von Entführungen und anderen Gewaltverbrechen.
Von Reisen in die Grenzregion zu Kolumbien wird abgeraten. Abgeraten wird auch von der Ausreise über den Landweg von und nach Kolumbien. Vorübergehende Schließungen der Grenze zu Kolumbien können – wie in der Vergangenheit des Öfteren geschehen – nicht ausgeschlossen und jederzeit kurzfristig verfügt werden. Seit einigen Wochen ist die Grenze nachts komplett geschlossen. Grenzschließungen ziehen erfahrungsgemäß teilweise extrem lange Wartezeiten nach sich.
Ferieninseln Margarita
Auf der Ferieninsel Margarita besteht die Gefahr bewaffneter Raubüberfälle, auch in Hotelanlagen und bei begleiteten und organisierten Gruppenexkursionen.
Als besonders gefährlich gelten das Zentrum von Porlamar und die Küstenorte Playa El Agua und El Yaque.
Piraterie
Segler sollten beachten, dass Raubüberfälle auf ankernde oder sich in Küstennähe befindende Schiffe bzw. Fälle von Piraterie entlang der venezolanischen Küste sporadisch vorkommen und entsprechende Maßnahmen ergreifen (Vorsicht mit spontanen Gästen an Bord, Eigensicherung bei Nacht).
Kriminalität
Eine deutliche Gefährdung sowohl für Individual- als auch für Gruppenreisende stellt – neben den aktuellen Demonstrationen – die hohe Kriminalitätsrate in Venezuela dar. Entführungen zur Erpressung von Geldzahlungen und Überfälle mit Waffengewalt haben zugenommen. Auch Deutsche sind davon betroffen gewesen. Die Straßenkriminalität in venezolanischen Großstädten, besonders in Caracas, ist unvermindert hoch. Auch außerhalb der Städte ist mit Gewaltkriminalität zu rechnen.
Bei Kontrollen durch Uniformierte (Polizei, Militär) im Stadtgebiet, bei Straßenkontrollen, und selbst am Flughafen sind in der Vergangenheit Reisende von den uniformierten Kontrolleuren beraubt oder zu Geldzahlungen bzw. Geldumtausch genötigt worden. Händigen Sie bei derartigen Kontrollen nach Möglichkeit nur eine Kopie Ihres Passes und nicht das Originaldokument aus.
Es wird dringend geraten:
- Fahrten bei Dunkelheit aus Sicherheitsgründen zu vermeiden.
- Kein Camping und keine Reisen per Anhalter durchzuführen.
- Sich vor Ausflügen ohne einheimische Reiseleiter genauestens zu erkundigen, welche Orte unbedingt zu meiden sind.
- Sich schon bei der Ankunft auf dem Flughafen Caracas umsichtig zu verhalten; es häufen sich Überfälle unter Beteiligung von Uniformträgern und Taxifahrern. Insbesondere sollte man nicht in der Ankunftshalle des Flughafens auf Transportangebote von vorgeblichen Taxifahrern oder autorisiert wirkenden Personen eingehen, sondern ausschließlich die offiziellen Flughafen-Taxis (schwarze Geländewagen der Marke Ford Explorer mit gelben Kennzeichen) benutzen, die unmittelbar –vor– der Ankunftshalle warten.
- Besonders während der Dunkelheit ist es auf der Autobahn zwischen dem Flughafen und Caracas mehrfach zu Überfällen gekommen. Die Botschaft rät deshalb generell davon ab, nachts diese Strecke zu benutzen.
- Bei der Benutzung von Taxis und Bussen nur Fahrzeuge in gutem technischen Zustand zu wählen, die in Funkverkehr mit ihrer Firmenzentrale stehen. Es können auch Taxis oder Kleinbusse benutzt werden, die vom Hotel ausdrücklich empfohlen werden. Bei der Benutzung von vermeintlich preiswerteren Taxis und Bussen besteht hohes Risiko ausgeraubt zu werden.
- Auf keinen Fall Widerstand zu leisten, sollte es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem bewaffneten Überfall kommen.
- Geld nur an den dafür ausgewiesenen Schaltern zu tauschen.
- Keine wertvollen Gegenstände oder größere Geldbeträge mitzuführen; dieser Rat gilt auch für die Fahrt zum und den Aufenthalt am Flughafen zwecks Abreise.
Beim Einsatz von Kreditkarten/Bankkarten ist erhöhte Vorsicht angebracht, da es immer wieder Fälle von betrügerischen Abbuchungen gibt.
Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten: www.auswaertiges-amt.de
Allgemeine Reiseinformationen
Grundkenntnisse im Spanischen sind empfehlenswert bis notwendig, Englischkenntnisse sind wenig verbreitet.
Reisen per Flugzeug
Einige internationale Fluggesellschaften (darunter auch Lufthansa) haben in den letzten Wochen die Anzahl der Flüge und angebotenen Sitzplätze von bzw. nach Venezuela erheblich reduziert. Es wird daher immer schwieriger, an Flugtickets für eine Reise von und nach Europa bzw. in die USA zu kommen. Wegen der häufig vorkommenden Überbuchung von Flügen wird Reisenden dringend empfohlen, mindestens drei Stunden vor Abflug am Flughafen am Abfertigungsschalter zu sein und, wegen der angespannten Verkehrssituation, für die Anreise zum Flughafen Maiquetia ausreichend Zeit einzuplanen. Es empfiehlt sich zusätzlich, schon am Vortag des Fluges online einzuchecken.
Bei venezolanischen Inlandsflügen wurde in der Vergangenheit des Öfteren über technische Probleme berichtet, die die venezolanische Luftfahrtaufsichtsbehörde dazu veranlasst haben, eine außerordentliche Kontrolle aller Fluglinien und des verwendeten Fluggeräts anzuordnen.
Auch Inlandsflüge sind häufig überbucht und es kann vorkommen, dass trotz Vorausbezahlung der gewünschte Flug nicht zur Verfügung steht.
Kontrollen an den venezolanischen Flughäfen gehen über das allgemein an internationalen Flughäfen übliche Maß hinaus:
Bei der Ausreise aus Venezuela sowie beim Flughafentransit kann es zu zeitaufwändigen Kontrollen kommen, da die venezolanischen Behörden zur Bekämpfung des internationalen Drogenhandels umfassende Kontrollen von Gepäck und Personen durchführen. Kontrollen von Reise- und Handgepäck an den Flughäfen sollten Sie vorsorglich mit besonderer Aufmerksamkeit verfolgen und hierbei persönliche Gegenstände, insbesondere Wertgegenstände, nicht aus den Augen lassen. Geben Sie Wertgegenstände oder elektronische Artikel (z.B. Laptops) nicht in Ihr Fluggepäck, sondern behalten Sie diese im Handgepäck bei sich und unter Ihrer ständigen Aufsicht.
Zur Kontrolle von Personen kommen in den Flughäfen regelmäßig so genannte Ganzkörperscanner zum Einsatz. Es ist aber nicht auszuschließen, dass in nicht vorhersehbaren Einzelfällen eine Röntgenkontrolle in einem Krankenhaus in der Umgebung des Flughafens erfolgt. Der Transport zum Krankenhaus erfolgt dabei mit Militärtransportfahrzeugen in Begleitung von venezolanischen Armeeangehörigen, die in der Regel ebenfalls nur Spanisch sprechen. Die Einhaltung üblicher medizinischer Standards bei Erstellung der Röntgenaufnahme (z.B. Schutz durch Bleischürze) ist dabei oft nicht gewährleistet. Das Auswärtige Amt hat diese Praxis bereits mehrfach bei den zuständigen Behörden in Venezuela beanstandet. Ziel des Ganzkörperscans als auch des Röntgens ist die Überprüfung, ob im Körperinneren Drogen befördert werden. Drogenkuriere müssen nach Verschärfung der Strafbestimmungen je nach gefundener Menge und Art mit einer Freiheitsstrafe von mindestens 8 Jahren bis zu 18 Jahren rechnen. Drogenstraftätern werden keine Hafterleichterungen mehr gewährt.
Reisen über Land
Individualtouristen sollten beachten, dass Venezuela über keine ausgeprägte touristische Infrastruktur verfügt.
In der Regenzeit ist regelmäßig mit der Unterbrechung von Straßenverbindungen durch Erdrutsche oder Unterspülungen zu rechnen. Besonders betroffen sind die Straßenverbindungen über die Anden, wie z.B. die Landverbindung nach Kolumbien und die Passstrecken zu beliebten Feriengebieten wie Merida und Choroni.
Geld / Kreditkarten
Landeswährung ist der Bolivar. Zum Jahresbeginn 2008 wurde als Konsequenz extrem hoher Inflationsraten ein „neuer“ Bolivar (umgangssprachlich in Venezuela als Bolivar Fuerte bezeichnet) eingeführt. Die „alten“ Bolivares sind nicht mehr gültig und werden auch nicht mehr als Zahlungsmittel akzeptiert.
Das Abheben von Geld mit EC- und Kreditkarten in Venezuela kann nicht garantiert werden(vielfach ist neben dem PIN die Eingabe der venezolanischen Personalausweis-Nr. erforderlich). Bezahlung mit Kreditkarten in größeren Geschäften, Restaurants und Hotels ist möglich. Der Umtausch erfolgt zum staatlich festgelegten festen Kurs zum US-Dollar. Der Tausch von ausländischer Währung auf einem Parallelmarkt ist gesetzlich verboten und darf daher nur in offiziellen Wechselstuben erfolgen. Vor der Annahme von Angeboten von inoffiziellen Händlern, schon direkt am Flughafen oder auf der Straße, wird dringend abgeraten.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja, mit Foto
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen bei der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Deutsch-venezolanische Doppelstaater müssen mit einem venezolanischen Pass ein- und ausreisen. Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Visum
Bei Einreise auf dem Luftweg wird jedem Touristen eine Touristenkarte DEX-2 im Flugzeug ausgehändigt, die zu einem Aufenthalt von bis zu 90 Tagen berechtigt. Falls Ihnen bei der Einreise auch ein Doppel der Touristenkarte DEX-2 ausgehändigt wurde, sollten Sie dieses gut aufbewahren – für den eher seltenen Fall, dass Sie bei der Ausreise oder bei anderen Kontrollen danach gefragt werden. In Venezuela müssen sich auch Ausländer jederzeit ausweisen und ihren legalen Aufenthaltsstatus nachweisen können.
Die visumfreie Einreise gilt grundsätzlich auch auf anderen Einreisewegen, vorausgesetzt, dass Sie nicht mit einem privaten Transportmittel einreisen und bei der Einreisekontrolle die Touristenkarte DEX-2 erhalten. Dies dürfte bei Einreise auf dem Land/Seeweg besonders schwierig sein.
Visumpflicht für die Einreise nach Venezuela besteht nur noch für Anreisen mit einem Segelschiff, Einreisekategorie „Embarcaciones Deportivas“.
Ausreisesteuer
Bei der Ausreise per Flugzeug ist die Ausreisesteuer bereits im Flugticketpreis enthalten.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Besondere Zollvorschriften
Dem Auswärtigen Amt liegen keine Hinweise auf besondere Zollvorschriften vor.
Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zoll www.zoll.de ansehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Beachten Sie, dass venezolanische Sicherheitskräfte konsequent gegen Drogenhandel und -konsum vorgehen. Bei Verstößen gegen das Rauschgiftgesetz muss mit Gefängnisstrafen von 8 bis zu 20 Jahren gerechnet werden.
Päckchen von Fremden sollten keinesfalls angenommen werden.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber kann für alle Reisenden älter als 12 Monate bei Weiterreise in manche Drittländer (gem. www.who.int) gefordert werden.
Bei der direkten Einreise aus Deutschland wird zwar kein Nachweis einer Gelbfieberimpfung verlangt, aber die Impfung wird allen Reisenden dringend empfohlen, bevor sie in Venezuela in ein Gebiet reisen, in dem Gelbfieber vorkommt. Hierzu gehören nahezu alle Landesteile außer zentrale Abschnitte der Nordküste (gem. www.who.int).
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (www.rki.de).
Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, ggf. auch gegen Pertussis, Mumps, Masern Röteln (MMR) und Influenza.Als Reiseimpfungen werden zudem Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus empfohlen.
Malaria
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die Malaria tropica nicht selten tödlich. Die Malaria-Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig.
Es besteht ganzjährig ein mittleres Risiko in südlichen und östlichen Provinzen (Amazonas, Anzoátegui, Bolívar inkl. Angel Falls, Delta Amacuro) bzw. ein geringes Risiko in Apure, Monagas, Sucre und Zulia.
Als malariafrei gelten Städte sowie die mittleren Küstenabschnitte mit den vorgelagerten Inseln, z. B. Isla Margarita.
Je nach Reiseprofil kann eine Standby-Medikation mit Chloroquin sinnvoll sein, deren Auswahl unbedingt vor der Reise mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden sollte.
In jedem Fall ist die konsequente Anwendung persönlicher Maßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen (s. u.) sinnvoll
Dengue-Fieber
Dengue wird landesweit inkl. der Hauptstadt Caracas durch tagaktive Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung zum Teil schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Diese sind jedoch bei Reisenden insgesamt extrem selten. Da es derzeit weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in der konsequenten Anwendung persönlicher Schutzmaßnahmen gegen Mückenstiche (s. u.).
Chikungunya
Chikungunya ist eine Virusinfektion, die von Mücken der Gattung Aedes übertragen wird. Die Zahl landesweiter Erkrankungen ist in den letzten Monaten stark angestiegen und betrifft auch die Hauptstadt Caracas. Die Krankheit geht einher mit plötzlich auftretenden starken Gelenkschmerzen, begleitet von hohem Fieber und bisweilen einem Hautausschlag. Die Behandlung ist rein symptomatisch, da eine kausale Therapie nicht möglich ist und eine Impfung derzeit nicht existiert. Die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion besteht in der konsequenten Anwendung persönlicher Schutzmaßnahmen gegen Mückenstiche (s.u.).
Leishmaniose
Die cutane und mucocutane Form kommt landesweit vor. Die einzelligen Parasiten werden ebenfalls durch Mücken übertragen. Auch in dieser Hinsicht ist ein Schutz vor Mücken empfehlenswert (s. u.).
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird daher allen Reisenden empfohlen
• körperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
• ganztägig (Dengue!) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
• ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.
Chikungunya
Aktuell gibt es, ausgehend von der Karibik Insel St. Martin im Januar 2014 wie in anderen Gebieten der Region inzwischen auch Fälle von Chikungunya in Venezuela, insbesondere in Vargas state und Miranda state. Chikungunya zeigt ähnliche Symptome wie Dengue-Fieber (s.o.) und wird ebenfalls über Aedes-Mücken übertragen, so dass in jedem Fall die u.g. persönlichen Mückenschutzmaßnahmen beachtet werden sollten. Ein Merkblatt zu Chikungunya finden Sie unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.diplo.de/reisemedizin
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen
- ganzkörperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
- ganztägig (Dengue und Chikungunya!) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
- ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen
Leishmaniose
Die cutane und mucocutane Form kommt landesweit vor. Die einzelligen Parasiten werden ebenfalls durch Mücken übertragen. Auch in dieser Hinsicht ist ein Schutz vor Mücken empfehlenswert (s. u.).
HIV / AIDS
Durch ungeschützte sexuelle Kontakte und bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV/AIDS-Infektion. Kondombenutzung wird immer, insbesondere aber bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Durchfallerkrankungen bei Reisenden sind häufig, z.T. auch schwer. Sie können in vielen Fällen vermeidbar sein durch Beachtung einfacher Regeln:
Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes bzw. desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder Schälen. Halten Sie Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Medizinische Versorgung
Das medizinische Versorgungsangebot ist in Caracas im privaten (!) Sektor z. T. noch auf europäischem Standard, angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Misere kommt es jedoch auch hier des Öfteren zu Engpässen. Dies kann selbst die Versorgung mit rezeptfreien Medikamenten betreffen. Reisenden wird daher die Mitnahme einer Reiseapotheke empfohlen. Der öffentliche Sektor ist hinsichtlich personeller, apparativer, logistischer und z. T. hygienischer Ressourcen insbesondere in ländlichen Regionen überwiegend defizitär strukturiert.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass regelmäßig vor der Aufnahme und Behandlung in Privatkliniken unabhängig einer bestehenden Auslandskrankenversicherung eine Vorauszahlung in bar oder per Kreditkarte zu leisten ist, sonst wird unter Umständen gar nicht erst mit der Diagnostik oder Behandlung angefangen.
Im Erkrankungsfall können sich Reisende bei der Deutschen Botschaft über Ärzte und Krankenhäuser in Venezuela informieren.
Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden dringend empfohlen ebenso wie vor einer Reise nach Venezuela eine individuelle Beratung durch Tropen- bzw. Reisemediziner (Beratungsstellen siehe auch www.dtg.org).
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
D-11013 Berlin
Tel.: +49 30 1817 2000
Fax: +49 30 1817 51000
Gesondeter Haftungsausschluss:
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
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