Sintflutartige Regenfälle, Gewitter, Sturm. Sogar Hagelkörner in Golfballgröße wurden in diesem Sommer schon gesichtet. In einigen Städten rief die Feuerwehr den Ausnahmezustand aus. Passender Versicherungsschutz kann zumindest dafür sorgen, dass Hausbesitzer und Kfz-Halter nicht auf den Kosten für vollgelaufene Keller, kaputte Dächer und Hageldellen am Auto sitzen bleiben. test.de sagt, für wen welche Policen sinnvoll sind.
Unwetterschäden
Unwetterschäden werden grundsätzlich von den Gebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherungen abgedeckt. Bei Sturmschäden ist die Höhe der Windstärke entscheidend. Versicherer regulieren Sturmschäden nämlich erst ab Windstärke acht – dabei erreicht der Wind eine Geschwindigkeit von mindestens 61 Stundenkilometern. Ob der Wind diese Stärke erreicht hat oder nicht, können Geschädigte beim Deutschen Wetterdienst im Internet unter dwd.de/wettergutachten oder bei der Wetterdiensthotline 0180 5 913 913 feststellen. Der Wind erreicht von Ort zu Ort unterschiedliche Windstärken.
Wohngebäudeversicherung für Hausbesitzer
Eine Wohngebäudeversicherung sollten Hausbesitzer immer abschließen. In der Regel bieten sie den Dreifachschutz gegen Schäden durch Sturm/Hagel, Feuer und Leitungswasser. Die Versicherung gilt auch für Nebengebäude auf dem Grundstück, wie Garagen oder Lauben, wenn sie im Vertrag aufgeführt und in der Versicherungssumme berücksichtigt sind. Finanztest hat Beiträge und Leistungen von Wohngebäudeversicherungen verglichen. Im Test nennen wir auch Angebote von Versicherern, die ergänzend zur Gebäudeversicherung einen erweiterten Elementarschadenschutz anbieten.
Elementarschadenversicherung
Hausbesitzer können die Wohngebäudeversicherung mit einem erweiterten Elementarschadenschutz kombinieren. Dieser Zusatzschutz kann sich lohnen: Der Versicherer zahlt zum Beispiel für Schäden, wenn nach einem Unwetter der Keller unter Wasser steht. Die normale Wohngebäudeversicherung springt in solchen Fällen nicht ein, da sie nur für Leitungswasserschäden haftet, nicht aber für Schäden durch natürliches Wasser wie zum Beispiel Überschwemmungsschäden.
Ausnahme: In den neuen Bundesländern haben viele noch eine Wohngebäudeversicherung aus DDR-Zeiten. Darin sind Überschwemmungsschäden automatisch enthalten. Heute führt der Versicherer Allianz diese Policen weiter. Der Konzern hatte nach der Wende das Staatsversicherungsunternehmen der DDR übernommen.
Tipp: Achten Sie darauf, dass die Elementarschaden-Versicherung auch Schäden durch Rückstau in der Kanalisation abdeckt. Es kann sein, dass der Versicherer hier den Einbau einer Rückstauklappe verlangt. Wenn Sie die Vorgaben nicht erfüllen, können Sie womöglich leer ausgehen, wenn die Kanalisation überlastet ist und der Keller voll Wasser läuft.
Risikoregionen
In Regionen, in denen es häufig zu Überschwemmungen kommt, haben es Hausbesitzer meist schwer, eine Elementarschadenzusatzversicherung zu bekommen oder sie müssen viel für den Schutz bezahlen. Viele Versicherer unterteilen die Regionen in vier Gefährdungsklassen. In Regionen der günstigsten Klasse 1 gehen die Versicherer davon aus, dass es seltener als alle 200 Jahre ein Hochwasser gibt. Am teuersten ist Klasse vier: Versicherer kalkulieren hier mit einem Hochwasser alle 10 Jahre. Damit Versicherungsgesellschaften und Hausbesitzer ihr Überschwemmungsrisiko einschätzen können, hat die Versicherungswirtschaft das geografische Informationssystem Zürs entwickelt – kurz für: Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen. Hausbesitzer können sich im Internet darüber informieren, wie stark ihr Gebäude durch Hochwasser gefährdet ist. Diesen Service gibt es schon für den Freistaat Sachsen und für das Land Niedersachsen. Weitere Bundesländer sollen folgen. Mehr Infos unter www.zuers-public.de
Tipp: Wenn Sie bauen oder eine Immobilie kaufen möchten, können Sie sich auch bei der zuständigen Wasserbehörde über Hochwassermarken und Grundwasserstände informieren. Fragen Sie auch bei den Versicherern nach, ob Sie für das Gebäude den Elementarschadenschutz bekommen.
Gebäude- und Elementarschutz
Die Versicherung für Elementarschäden kostet für ein durchschnittliches Einfamilienhaus je nach Lage und Versicherungsgesellschaft etwa zwischen 50 und 800 Euro im Jahr.
Bauleistungsversicherung: Extra-Schutz bei Rohbauten
Wer gerade dabei ist, ein Haus zu bauen, benötigt eine zusätzliche Absicherung. Denn Wohngebäude- und Elementarschadenversicherung zahlen im Falle von Unwettern nicht, wenn nur der Rohbau steht. Bauherren benötigen daher eine Bauleistungsversicherung. Allerdings ist der Schutz dann auf unvorhergesehene, ungewöhnliche Wetterverhältnisse beschränkt, die stark vom Normalwert abweichen.
Hausratversicherung für Blitzschlag und Überspannungsschäden
Schlägt der Blitz ins Haus ein und legt dort technische Geräte lahm, kommt die Hausratversicherung dafür auf. Aber auch wenn ein Blitz in der Nachbarschaft einschlägt, kann ein Stromstoß in elektrische Geräte gelangen und diese lahmlegen. Solche Schäden durch Überspannung sind nicht automatisch mitversichert. Der Überspannungsschutz kann aber zusätzlich gegen Aufpreis mitversichert werden.
Gartenmöbel und Satelliten-Schüssel
Die Hausratversicherung gilt in der Regel nur für Haushaltsgegenstände innerhalb der Wohnung. Deshalb sind Gartenmöbel, die auf einer Terrasse, Loggia oder Balkon stehen, in vielen Policen nicht gegen Sturm- und Hagelschäden mitversichert. Haben Mieter Satellitenschüsseln, Antennen oder Markisen auf eigene Rechnung angebracht, sind die Schäden jedoch in der Regel über die Hausratversicherung gedeckt.
Schäden am Auto
Für Unwetterschäden am Auto springt die Kaskoversicherung ein. Die Teilkaskoversicherung zahlt etwa, wenn ein Baum aufgrund eines Sturms ab Windstärke acht auf ein Auto fällt. Darüber hinaus springt die Police ein, wenn Hagelkörner den Wagen demolieren. Nur wenn Versicherte eine Mitschuld an dem Schaden tragen, müssen sie einen Teil der Kosten selbst zahlen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn jemand mit seinem Auto in eine überflutete Straße fährt und dort liegen bleibt. Die Vollkaskoversicherung würde hier einspringen. Sie kommt auch für selbstverschuldete, wetterbedingte Unfälle auf. Voraussetzung: Der Versicherte hat nicht grob fahrlässig gehandelt. Dann erstattet auch die Vollkaskoversicherung den Schaden unter Umständen nur anteilig. Versicherte mit Vollkaskoschutz zögern oft, Leistungen ihres integrierten Teilkaskoschutzes in Anspruch zu nehmen. Sie befürchten, dann höhere Beiträge
zahlen zu müssen. Das ist jedoch ein verbreiteter Irrglaube. In der Teilkasko wird in der Regel nicht zurückgestuft.
Unser Rat
Haftpflicht- und Gebäudepolice sind unverzichtbar. Ebenso Hausrat- und Kfz-Versicherung (Voll- oder Teilkasko) – vorausgesetzt, das versicherte Gut besitzt einen entsprechenden Wert.
Vorsicht: Bei Sturm zahlen Gebäude-, Hausrat- und Teilkaskoversicherungen erst ab Windstärke acht! Im Schadensfall legen Sie eine Liste aller Schäden an, am besten mit Fotos. Bitten Sie Ihre Nachbarn, als Zeugen zur Verfügung zu stehen. Melden Sie alles schnellstmöglich der Versicherung, am besten per Einschreiben. Oder am Telefon, dann aber vor Zeugen. Notieren Sie Datum und Uhrzeit sowie den Namen des Sachbearbeiters und seine Durchwahl.
Hinterlasse jetzt einen Kommentar