Versicherungs­schutz bei Unwetterschäden: Sommergewitter mit heftigen Folgen

Sint­flut­artige Regenfälle, Gewitter, Sturm. Sogar Hagelkörner in Golfball­größe wurden in diesem Sommer schon gesichtet. In einigen Städten rief die Feuerwehr den Ausnahme­zustand aus. Passender Versicherungs­schutz kann zumindest dafür sorgen, dass Haus­besitzer und Kfz-Halter nicht auf den Kosten für voll­gelaufene Keller, kaputte Dächer und Hageldellen am Auto sitzen bleiben. test.de sagt, für wen welche Policen sinn­voll sind.

Unwetterschäden

Unwetterschäden werden grund­sätzlich von den Gebäude-, Hausrat- und Kasko­versicherungen abge­deckt. Bei Sturm­schäden ist die Höhe der Wind­stärke entscheidend. Versicherer regulieren Sturm­schäden nämlich erst ab Wind­stärke acht – dabei erreicht der Wind eine Geschwindig­keit von mindestens 61 Stundenkilo­metern. Ob der Wind diese Stärke erreicht hat oder nicht, können Geschädigte beim Deutschen Wetter­dienst im Internet unter dwd.de/wettergutachten oder bei der Wetter­dienst­hotline 0180 5 913 913 fest­stellen. Der Wind erreicht von Ort zu Ort unterschiedliche Wind­stärken.

Wohn­gebäude­versicherung für Haus­besitzer

Eine Wohn­gebäude­versicherung sollten Haus­besitzer immer abschließen. In der Regel bieten sie den Dreifach­schutz gegen Schäden durch Sturm/Hagel, Feuer und Leitungs­wasser. Die Versicherung gilt auch für Neben­gebäude auf dem Grund­stück, wie Garagen oder Lauben, wenn sie im Vertrag aufgeführt und in der Versicherungs­summe berück­sichtigt sind. Finanztest hat Beiträge und Leistungen von Wohn­gebäude­versicherungen verglichen. Im Test nennen wir auch Angebote von Versicherern, die ergänzend zur Gebäude­versicherung einen erweiterten Elementarschaden­schutz anbieten.

Elementarschaden­versicherung

Haus­besitzer können die Wohn­gebäude­versicherung mit einem erweiterten Elementarschaden­schutz kombinieren. Dieser Zusatz­schutz kann sich lohnen: Der Versicherer zahlt zum Beispiel für Schäden, wenn nach einem Unwetter der Keller unter Wasser steht. Die normale Wohn­gebäude­versicherung springt in solchen Fällen nicht ein, da sie nur für Leitungs­wasser­schäden haftet, nicht aber für Schäden durch natürliches Wasser wie zum Beispiel Über­schwemmungs­schäden.

Ausnahme: In den neuen Bundes­ländern haben viele noch eine Wohn­gebäude­versicherung aus DDR-Zeiten. Darin sind Über­schwemmungs­schäden auto­matisch enthalten. Heute führt der Versicherer Allianz diese Policen weiter. Der Konzern hatte nach der Wende das Staats­versicherungs­unternehmen der DDR über­nommen.

Tipp: Achten Sie darauf, dass die Elementarschaden-Versicherung auch Schäden durch Rück­stau in der Kanalisation abdeckt. Es kann sein, dass der Versicherer hier den Einbau einer Rück­stauklappe verlangt. Wenn Sie die Vorgaben nicht erfüllen, können Sie womöglich leer ausgehen, wenn die Kanalisation über­lastet ist und der Keller voll Wasser läuft.

Risiko­regionen

In Regionen, in denen es häufig zu Über­schwemmungen kommt, haben es Haus­besitzer meist schwer, eine Elementarschadenzusatzversicherung zu bekommen oder sie müssen viel für den Schutz bezahlen. Viele Versicherer unter­teilen die Regionen in vier Gefährdungs­klassen. In Regionen der güns­tigsten Klasse 1 gehen die Versicherer davon aus, dass es seltener als alle 200 Jahre ein Hoch­wasser gibt. Am teuersten ist Klasse vier: Versicherer kalkulieren hier mit einem Hoch­wasser alle 10 Jahre. Damit Versicherungs­gesell­schaften und Haus­besitzer ihr Über­schwemmungs­risiko einschätzen können, hat die Versicherungs­wirt­schaft das geografische Informations­system Zürs entwickelt – kurz für: Zonierungs­system für Über­schwemmung, Rück­stau und Starkregen. Hausbesitzer können sich im Internet darüber informieren, wie stark ihr Gebäude durch Hoch­wasser gefährdet ist. Diesen Service gibt es schon für den Frei­staat Sachsen und für das Land Nieder­sachsen. Weitere Bundes­länder sollen folgen. Mehr Infos unter www.zuers-public.de

Tipp: Wenn Sie bauen oder eine Immobilie kaufen möchten, können Sie sich auch bei der zuständigen Wasser­behörde über Hochwassermarken und Grund­wasser­stände informieren. Fragen Sie auch bei den Versicherern nach, ob Sie für das Gebäude den Elementarschadenschutz bekommen.

Gebäude- und Elementar­schutz

Die Versicherung für Elementarschäden kostet für ein durch­schnitt­liches Einfamilien­haus je nach Lage und Versicherungs­gesell­schaft etwa zwischen 50 und 800 Euro im Jahr.

Bauleistungs­versicherung: Extra-Schutz bei Rohbauten

Wer gerade dabei ist, ein Haus zu bauen, benötigt eine zusätzliche Absicherung. Denn Wohn­gebäude- und Elementarschaden­versicherung zahlen im Falle von Unwettern nicht, wenn nur der Rohbau steht. Bauherren benötigen daher eine Bauleistungs­versicherung. Allerdings ist der Schutz dann auf unvor­hergesehene, ungewöhnliche Wetter­verhält­nisse beschränkt, die stark vom Normal­wert abweichen.

Hausrat­versicherung für Blitz­schlag und Über­spannungs­schäden

Schlägt der Blitz ins Haus ein und legt dort tech­nische Geräte lahm, kommt die Hausrat­versicherung dafür auf. Aber auch wenn ein Blitz in der Nach­barschaft einschlägt, kann ein Strom­stoß in elektrische Geräte gelangen und diese lahmlegen. Solche Schäden durch Über­spannung sind nicht auto­matisch mitversichert. Der Über­spannungs­schutz kann aber zusätzlich gegen Aufpreis mitversichert werden.

Gartenmöbel und Satelliten-Schüssel

Die Hausrat­versicherung gilt in der Regel nur für Haus­halts­gegen­stände inner­halb der Wohnung. Deshalb sind Gartenmöbel, die auf einer Terrasse, Loggia oder Balkon stehen, in vielen Policen nicht gegen Sturm- und Hagelschäden mitversichert. Haben Mieter Satellitenschüsseln, Antennen oder Markisen auf eigene Rechnung angebracht, sind die Schäden jedoch in der Regel über die Hausrat­versicherung gedeckt.

Schäden am Auto

Für Unwetterschäden am Auto springt die Kasko­versicherung ein. Die Teilkasko­versicherung zahlt etwa, wenn ein Baum aufgrund eines Sturms ab Wind­stärke acht auf ein Auto fällt. Darüber hinaus springt die Police ein, wenn Hagelkörner den Wagen demolieren. Nur wenn Versicherte eine Mitschuld an dem Schaden tragen, müssen sie einen Teil der Kosten selbst zahlen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn jemand mit seinem Auto in eine über­flutete Straße fährt und dort liegen bleibt. Die Voll­kasko­versicherung würde hier einspringen. Sie kommt auch für selbst­verschuldete, wetterbe­dingte Unfälle auf. Voraus­setzung: Der Versicherte hat nicht grob fahr­lässig gehandelt. Dann erstattet auch die Voll­kasko­versicherung den Schaden unter Umständen nur anteilig. Versicherte mit Voll­kasko­schutz zögern oft, Leistungen ihres integrierten Teilkasko­schutzes in Anspruch zu nehmen. Sie befürchten, dann höhere Beiträge
zahlen zu müssen. Das ist jedoch ein verbreiteter Irrglaube. In der Teilkasko wird in der Regel nicht zurück­gestuft.

Unser Rat

Haft­pflicht- und Gebäude­police sind unver­zicht­bar. Ebenso Hausrat- und Kfz-Versicherung (Voll- oder Teilkasko) – voraus­gesetzt, das versicherte Gut besitzt einen entsprechenden Wert.

Vorsicht: Bei Sturm zahlen Gebäude-, Hausrat- und Teilkasko­versicherungen erst ab Wind­stärke acht! Im Schadens­fall legen Sie eine Liste aller Schäden an, am besten mit Fotos. Bitten Sie Ihre Nach­barn, als Zeugen zur Verfügung zu stehen. Melden Sie alles schnellst­möglich der Versicherung, am besten per Einschreiben. Oder am Telefon, dann aber vor Zeugen. Notieren Sie Datum und Uhrzeit sowie den Namen des Sach­bearbeiters und seine Durch­wahl.

 

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Ein Beitrag unserer/s Leserin/s Tim Fronzek aus Husum in Schleswig-Holstein.
Sämtliche Bezeichnungen auf dieser Webseite richten sich an alle Geschlechter.

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