Besonders an den dunklen Tagen im Herbst und Winter ist es manchem mulmig zumute, wenn er in ländlichen und waldigen Gebieten unterwegs ist.
Was ist, wenn einem ein Reh vor das Auto läuft? Wie der Bund der Versicherten meldet, steigt die Unfallgefahr für Autofahrer zu dieser Jahreszeit. Aufgrund von vermehrtem Wildwechsel gerade während der Dämmerung, kommt es häufiger zu Zusammenstößen mit Rehen, Hirschen oder Wildschweinen und ist damit auch ein Thema in der Kfz-Versicherung.
Die Hauptzeit, für Wildunfälle liegt dem Verein zufolge abends zwischen 17 Uhr und Mitternacht sowie morgens zwischen 5 und 8 Uhr. Zu diesen Zeiten kann es durch Wildwechsel zu unangenehmen Begegnungen kommen. Der Bund der Versicherten gibt Tipps, worauf der Verbraucher achten sollte, damit die Versicherung bei einem Wildschaden ohne Probleme zahlt. Die Teilkaskoversicherung zahlt laut den Versicherungsbedingungen nur bei der Beteiligung von Haarwild, dazu gehören zum Beispiel Damwild, Feldhasen und Füchse. Weicht der Autofahrer einem Hirsch aus, um einen Zusammenstoß und damit einen möglicherweise erheblichen Personen- oder Sachschaden zu vermeiden, muss die Versicherung auch zahlen. Dafür sind jedoch Voraussetzungen zu erfüllen. Der Versicherungsnehmer bzw. der Fahrer des Pkw muss beweisen, dass das Ausweichmanöver aufgrund des Haarwildes und nicht aufgrund eines Fahrfehlers notwendig war. Gut, wenn ein Mitfahrer anwesend war.
Autofahrern rät der Verein, die Wildschadenklausel so erweitern zu lassen, dass die Versicherung auch bei Schäden zahlt, die durch Kollision mit Tieren jeder Art entstehen. Schließlich kann es auch vorkommen, dass einem ein herrenloser Hund vor den Kotflügel läuft. Kommt es zu einem Schadensfall, so sollte man dem Verein zufolge die Polizei und/oder den für den Unfallort zuständigen Jäger informieren. Etwaige Blut- und Haarspuren am Fahrzeug sollte der Fahrer nicht beseitigen, solange die Versicherung den Schaden noch nicht begutachtet hat.
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