Vorsorgevollmacht so früh wie möglich – ein Ratgeber

Besser frühzeitig vorsorgen – im Ernstfall kann eine Vorsorgevollmacht wichtig werden.

Ein Unfall oder eine schwere Krankheit können dazu führen, dass Erwachsene – egal in welchem Alter – ihre Angelegenheiten plötzlich und unvorhergesehen nicht mehr selbst regeln können. Viele Menschen glauben, dass dann die nächsten Angehörigen an ihrer Stelle entscheiden können und dürfen. Das ist ein Irrtum. Nachfolgend die wichtigsten Tipps, wie für den Ernstfall vorgesorgt werden kann.

Mit der Vorsorgevollmacht kann einer anderen Person das Recht eingeräumt werden, stellvertretend zu handeln. Der Bevollmächtigte wird befugt, im Namen des Vollmachtgebers tätig zu werden, Erklärungen abzugeben, Verträge zu schließen oder vor Gericht aufzutreten. Es können alle Angelegenheiten oder auch nur bestimmte Bereiche wie etwa die Vermögenssorge wie Vermögensverwaltung, Bankgeschäfte oder die Personensorge wie medizinische Behandlung, Bestimmung des Aufenthaltsortes abgedeckt werden. Auch Ehepartner können sich im Bedarfsfall nur dann wirksam rechtlich vertreten, wenn eine wirksame Vorsorgevollmacht vorliegt.

Die Vorsorgevollmacht sollte in jedem Fall auf bestimmte Lebensbereiche konkretisiert werden. So ist etwa eine ausdrückliche Bevollmächtigung erforderlich, um über eine medizinische Behandlung mit schwerwiegenden Folgen, über den Abbruch lebensverlängernder oder unterbringungsähnliche Maßnahmen zu entscheiden. Auch die Einsichtnahme in die Pflegedokumentation des Betroffenen durch Angehörige ist nur möglich, wenn diese eine entsprechende Vollmacht besitzen. Wer selbst entscheiden möchte, wie viel Medizin am Ende seines Lebens eingesetzt oder welche Art von Behandlung gewählt wird, der sollte eine Patientenverfügung aufsetzen. Sonst liegt es in der Hand Dritter, ob zum Beispiel eine künstliche Ernährung oder starke Schmerzmittel eingesetzt werden.

 

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Ein Beitrag unserer/s Leserin/s Bertram Köhler aus Ronneburg in Thüringen (TH).
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