Was versteht man unter der Europäischen Reiseversicherung? – Versicherungs-Ratgeber

Durch eine Europäische Reiseversicherung kann man sich nicht nur als Privatperson oder privat Reisender gut absichern, sondern sie stellt auch für Geschäftsleute eine sinnvolle Reiseversicherung dar. Die Europäische Reiseversicherung hat sich speziell zur Aufgabe gemacht, ihren Kunden ein umfassenderes Produktangebot zu bieten, das auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnitten ist.

Die ganz speziellen Produkthinweise für die Europäische Reiseversicherung geben dies bereits an der Reiseart zu erkennen, für die sie als Versicherung eintreten will. Der Geltungsbereich, den diese Reiseversicherung bietet, ist weltweit. Allerdings sollte hier der maximale Reisepreis pro Person und Reise berechnet werden und im Höchstfall 2.000 Euro betragen. Für Paare gilt hier dementsprechend eine Höchstgrenze von 5.000 Euro.

Tritt nun doch einmal der Fall ein, dass die Reise teurer als 2.000 oder 5.000 Euro wird, sollte der Versicherungsnehmer einer solchen Reiseversicherung unbedingt eine Nachversicherung vornehmen. In dieser speziellen Nachversicherung sollte also auch eine Reiserücktrittsversicherung verankert sein, das schützt vor weiteren eventuellen Unannehmlichkeiten. Die Reiserücktrittsversicherung muss aber auch an den jeweiligen Reisepreis angeglichen werden, das wird sehr oft vergessen. Bei der Europäischen Reiseversicherung ist anzumerken, dass der Jahresreiseschutz, egal für welche Reiseart man sich auch entschieden hat, bis zu einer maximalen Reisedauer von 45 Tagen ganzjährig besteht.

Hierbei ist ebenfalls wichtig, dass es bestimmte Beträge für den Versicherungsschutz für das mitgeführte Reisegepäck gibt. Diese werden grundsätzlich für einzeln reisende Personen mit 2.000 Euro benannt und für Urlauber, die in Gruppen reisen oder eben mit der Familie reisen, mit 4.000 Euro beziffert. Bei einer Europäischen Reiseversicherung gibt es auch eine Familien- oder Paarprämie. Diese ist immer für zwei Erwachsene gültig.

Hierbei spielt es auch keine Rolle, ob zwischen den Personen ein verwandtschaftliches Verhältnis besteht oder nicht. Unter diese Paarprämie fallen auch Kinder bis zur Vollendung ihres 21. Lebensjahres. Bei der Kinderregelung sollte aber darauf geachtet werden, dass sie namentlich in der Versicherungspolice genannt sind.

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Ein Beitrag unserer/s Leserin/s Sascha Pöhlmann aus Norddeich in Niedersachsen.
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