Wer eine Reise plant, freut sich schon auf einen unbeschwerten Urlaub. Doch manchmal kommt etwas dazwischen, zum Beispiel eine Krankheit oder das Reisegepäck geht verloren. Für diese Fälle gibt es Versicherungen. Aber welche sind wichtig und was ist dabei zu beachten?
Bei den Verbraucherzentralen ist der Sinn oder Unsinn von Versicherungsprodukten regelmäßig der Anlass von Beratungsgesprächen. Insbesondere Reiseversicherungen werden oft als komplette Pakete angeboten. In diesen Paketen verstecken sich häufig auch unsinnige Versicherungen. Bei Reisen ins Ausland ist eine Auslandsreisekrankenversicherung unverzichtbar. Insbesondere bei Reisen in Länder, mit denen kein Sozialversicherungsabkommen besteht, sind gesetzlich Krankenversicherte nicht geschützt. Alle anfallenden Kosten für Behandlung und Medikamente müssen selbst bezahlt werden. Das kann unter Umständen ruinös sein.
Aber auch bei Reisen in Länder, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, ist der Versicherungsschutz wichtig, da die Krankenkasse nur die Kosten erstattet, die die Behandlung in Deutschland gekostet hätte. Außerdem bezahlt die Krankenkasse niemals den Rücktransport aus dem Ausland. Wenn dann noch eine Begleitung durch medizinisches Personal notwendig ist, kann das Kosten von mehreren Zehntausend Euro verursachen.
Auch privat Krankenversicherte haben nicht immer alle Risiken abgesichert. Eine Reiserücktrittskostenversicherung und Reiseabbruchversicherung ist sinnvoll, wenn frühzeitig eine teure Reise gebucht wird. Die Versicherung erstattet die Stornogebühren, wenn der Versicherte unverhofft erkrankt oder seinen Arbeitsplatz verliert.
Was gibt es bei der Auswahl der Policen zu beachten? Versicherungsbedingungen sind je nach Gesellschaft und Tarif unterschiedlich. Hier hilft nur ein genauer Abgleich von Bedingungen und Preis. Bei der Krankenversicherung ist es beispielsweise ein großer Unterschied, ob die Versicherung den Rücktransport bezahlt, wenn er medizinisch notwendig und ärztlich angeordnet oder »nur« medizinisch sinnvoll ist.
Bei der Reiserücktrittsversicherung gibt es viel Streitpotential, da die Versicherer nicht bei jedem Rücktritt zahlen. Beispielsweise muss eine Erkrankung unerwartet und der Erkrankte reiseunfähig sein. Manche Tarife sehen auch eine Selbstbeteiligung vor.
Auf welchen Schutz kann verzichtet werden? Häufig werden schon bei der Reisebuchung Versicherungspakete angeboten. Diese enthalten mitunter Zusatzkomponenten, wie Reisegepäckversicherungen oder Reiseunfallversicherungen. In der Regel sind diese Versicherungen verzichtbar. Die Reisegepäckversicherung stellt sehr hohe Anforderungen an die Sicherungspflichten des Reisegepäcks. Erfüllt der Reisende diese Pflichten, stellt sich die Frage, wie dann etwas abhanden kommen soll? Eine Unfallversicherung kann sinnvoll sein. Das trifft besonders für diejenigen zu, die keine Berufsunfähigkeitsversicherung haben. Wer aber eine Unfallversicherung benötigt, braucht sie nicht nur im Urlaub. Bekanntlich passieren die meisten Unfälle im Haushalt.
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