Die Tage werden kürzer, die Bäume kahler und der Himmel trüber. Bevor im Dezember der allgemeine Advents- und Weihnachtstrubel losgeht, lädt der November als der „stille Monat“ zur inneren Einkehr ein. Traditionell wird in diesem Monat der Verstorbenen gedacht. Mit Allerseelen, Totensonntag und dem Volkstrauertag gibt es gleich drei Tage, die dem Gedächtnis der Toten gewidmet sind. Diese stillen Tage regen auch dazu an, sich neben dem Gedenken und der Trauer mit der eigenen Sterblichkeit auseinanderzusetzen und über eine Vorsorge für den eigenen Todesfall nachzudenken.
Zwei Sonntage vor dem ersten Advent wird der Volkstrauertag begangen. In Deutschland ist er ein staatlicher Gedenktag. An diesem Tag wird der Kriegstoten und der Opfer der Gewaltherrschaft aller Nationen gedacht. Gleichzeitig steht er im Zeichen der Völkerverständigung und der Versöhnung und des Friedens. Auf den Friedhöfen an den Kriegsgräbern und an den Gedenkstätten finden daher zahlreiche Andachten, Gottesdienste und Gedenkveranstaltungen des Volksbundes Deutscher Kriegsgräberfürsorge statt. Die zentrale Gedenkfeier findet im Plenarsaal des Deutschen Bundestages in Berlin statt. Während die katholische Kirche ihrer Toten Anfang November an Allerseelen gedenkt, wird Ende November der evangelische Ewigkeitssonntag oder Totensonntag begangen. An diesem Tag wird der verstorbenen Familienangehörigen gedacht. Traditionell werden für diesen Tag die Gräber besonders hergerichtet und geschmückt. Freunde und Angehörige der Verstorbenen versammeln sich an den Gräbern oder besuchen die Gottesdienste, in deren Rahmen häufig die Namen der Verstorbenen des vergangenen Jahres verlesen und Lichter für sie entzündet werden.
Die „stillen Tage“ laden geradezu dazu ein, nicht nur der Trauer und dem Gedenken Raum zu geben, sondern auch über Leben und Tod nachzudenken. Dabei gilt, wer für den Ernstfall vorsorgt, kann sein Leben beruhigt weiterleben. Daher sollte man sich frühzeitig Gedanken darüber machen, wer sich um die eigenen Angelegenheiten kümmern soll, falls man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist. Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung regeln jeweils viele Fragen und stellen sicher, dass Angehörige bzw. die Bevollmächtigten genau über die eigenen Wünsche informiert sind und entsprechend handeln können. Notare und viele Bestattungsunternehmen sind beim Ausfüllen der nötigen Formulare behilflich.
Und wie soll der eigene Abschied gestaltet werden? Wo und wie möchte man beerdigt werden? Auch bei diesen Fragen sind viele wichtige Entscheidungen zu treffen. Neben der Erd-, Feuer- oder Seebestattung, der Beisetzung in einem Friedwald oder gar einer gänzlich anonymen Beisetzung gibt es in einigen Bundesländern auch die Möglichkeit, die eigene Asche auf einem privaten oder öffentlichen Grundstück verstreuen zu lassen.
Die Urne auf dem Kaminsims?
Nein, dies ist nicht möglich. Zwar hat das im Januar vom Bremer Senat für das Bundesland Bremen beschlossene „Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen“ bundesweit einzigartige Neuerungen gebracht, aber diese sind an strenge Auflagen gebunden und gelten eben auch nur im Bundesland Bremen. So darf niemand die Asche eines Verstorbenen bei sich zu Hause aufbewahren. Mit der Gesetzesänderung wird lediglich der sonst überall in Deutschland herrschende Friedhofszwang gelockert. Neben der heute schon möglichen und üblichen Seebestattung kann nun in Bremen die Totenasche auch außerhalb eines Friedhofes verstreut werden. Dazu bedarf es einer einfachen schriftlichen, nicht notwendigerweise notariell beglaubigten, Verfügung des Verstorbenen.
Die Regelung soll einen Missbrauch sowie Streitigkeiten unter den Hinterbliebenen verhindern und eine schnelle Klärung herbeiführen. Der Verstorbene kann zu Lebzeiten festlegen, wo seine Asche verstreut oder ausgebracht wird. Das kann ein privates Grundstück sein oder auch ein öffentlicher Park, ein Wald, andere öffentliche naturnahe Flächen oder ein bestimmter Friedhof. Vom Eigentümer der Fläche muss eine schriftliche Genehmigung vorliegen.
Strenge Auflagen
Eine weitere Voraussetzung ist, dass der Verstorbene seinen letzten Hauptwohnsitz im Land Bremen hatte. In seiner Verfügung muss der Verstorbene zudem eine oder mehrere Personen benennen, die die Totensorge tragen und für die wunschgemäße Bestattung verantwortlich sind. Derjenige, dem die Totensorge übertragen wurde, hat. ebenfalls dafür Sorge zu tragen, dass die Zeremonie angemessen, respekt- und würdevoll gestaltet wird. Bei starkem Wind zum Beispiel muss das Ausstreuen der Asche auf einen anderen Zeitpunkt verlegt werden. Alternativ kann die Asche in die Erde auf dem betreffenden Grundstück beigesetzt werden.
Der Grund: Man befürchtet bei solchen Wetterlagen zu Recht, dass Teile der Asche auf andere Grundstücke geweht werden. Damit die Totenruhe gewährleistet wird, muss die Asche außerdem unverzüglich verstreut werden. Damit so!! verhindert werden, dass Urnen eben doch längerfristig zu Hause bei den Angehörigen oder an einem anderen Ort aufbewahrt werden. Ist die Zeremonie vollbracht, muss die mit der Totensorge betraute Person bei der zuständigen Behörde eine Erklärung an Eides Statt abgeben.
Die strengen Auflagen der gesetzlichen Änderungen, die eigentlich für Klarheit sorgen sollen, stiften dennoch Verwirrung. Wer darüber nachdenkt, seine Asche auf einem Privatgrundstück verstreuen zu lassen, sollte zum Beispiel bedenken, dass entfernte Verwandte, Freunde oder Arbeitskollegen möglicherweise keinen Zugang zu diesem Ort haben und damit keinen Ort für ihre Trauer. Dieser Punkt wird vor allem von den Kirchen kritisiert, die dafür plädieren, dass Orte der Trauer öffentlich zugänglich sein sollten. Es gibt vieles zu bedenken. Daher ist ein Gespräch zum Beispiel mit einem Pastor oder eine Beratung durch einen Bestatter sicher hilfreich, um zu einer richtigen Entscheidung zu kommen.
Wichtige Entscheidungen treffen
Wichtige Entscheidungen hinsichtlich der eigenen Beerdigung zu treffen, ist wohl für die meisten Menschen ein schwieriges Thema, weil wir dazu neigen, unsere eigene Sterblichkeit einfach auszublenden. Doch es lohnt sich, über das eigene Ende nachzudenken. Zum einen entlastet es die nächsten Angehörigen. Sie müssen, wenn der Todesfall eintritt, nicht lange rätseln, welche Bestattungsform der Verstorbene wohl am liebsten gehabt hätte, welche Art der Trauerfeier ihm selbst gefallen würde und so fort. Die Festlegung der eigenen Wünsche beugt damit auch Streitigkeiten unter den Verwandten vor, die im Zweifel alle eigene Vorstellungen davon haben, wie die „richtige“ Beerdigung denn auszusehen hat. Zum anderen leben immer mehr Menschen allein und haben keine nahen Angehörigen, die sich um die Bestattung und alle Fragen, die dazu beantwortet werden müssen, kümmern könnten.
Vorsorge für den letzten Weg
Wer sich bewusst dazu entscheidet, seine Wünsche für den letzten Weg festzuhalten, findet bei Bestattungsunternehmen kompetente und professionelle Ansprechpartner. Viele Bestatter beraten nicht nur in allen Fragen rund um die Beerdigung, sondern bieten als Service auch sogenannte Vorsorgeverträge an. Mit solchen Verträgen legt man alle wichtigen Details fest, die man gerne geregelt haben möchte. Welche Bestattungsform und Art der Grabstätte wird gewünscht und auf welchem Friedhof möchte man gerne beerdigt werden? Welche Todesanzeige soll in der Zeitung erscheinen? Wie soll die Trauerfeier gestaltet werden, welche Musik, welchen Blumenschmuck wünscht man sich? Wer soll die Trauerrede halten, ein Trauerredner; ein
Pastor oder wünscht man sich Worte von Angehörigen? Selbstverständlich können bei der Trauerfeier auch eigene letzte Worte verlesen werden oder Lieblingssprüche und Zitate. Wie soll das Grab, der Grabstein und die Grabpflege gestaltet werden?
Der Vertrag kann sehr individuell gestaltet werden. Details können, müssen aber nicht festgelegt werden. Ebenfalls wichtig: Die Inhalte können, falls gewünscht, jederzeit geändert oder angepasst werden. Vielleicht möchte man schon im Vorfeld die Finanzierung der Bestattung sicherstellen, damit die Hinterbliebenen auch in dieser Hinsicht entlastet werden. In einem Vorsorgevertrag kann dies ebenfalls geregelt werden. So gibt es zum Beispiel die Möglichkeit, die Kosten schon an das Bestattungsunternehmen zu zahlen, mit dem der Vorsorgevertrag geschlossen wird. In vielen Fällen wird dann ein Treuhandkonto eingerichtet, damit das eingezahlte Geld geschützt ist, falls es beim Bestattungsunternehmen zu Veränderungen kommt, etwa durch eine Geschäftsaufgabe, bei Insolvenz oder dem Tod des Bestatters. Alternativ ist der Abschluss einer Sterbegeldversicherung möglich.
Mit einer Bestattungsverfügung die letzten Dinge regeln
Wer keinen Vorsorgevertrag abschließen, aber trotzdem die letzten Dinge geregelt wissen möchte, kann auch eine einfache formlose Bestattungsverfügung ausfüllen. Hierin werden die jeweiligen Wünsche bezüglich der eigenen Beerdigung schriftlich festgehalten. Auch bei dieser Verfügung stehen die Bestattungsunternehmen beratend zur Seite. Die Verfügung kann handschriftlich verfasst werden. Gedruckte Formulare werden ebenfalls am besten handschriftlich ausgefüllt, damit sie als eigene Willenserklärungen zweifelsfrei anerkannt werden. Wer ganz sicher gehen möchte, kann die Verfügung auch mit der Unterstützung eines Notars ausfüllen und bei ihm hinterlegen. Es ist ebenfalls möglich, die Bestattungsverfügung als Teil eines Testamentes zu hinterlassen. Dabei ist jedoch zu bedenken, dass die Testamentseröffnung häufig erst nach der Beerdigung stattfindet, so dass die Erben oder diejenigen, die die Totenfürsorgepflichten haben, zu spät Kenntnis von den Wünschen des Verstorbenen erlangen.
Für welche Form der Vorsorge man sich auch entscheidet, generell werden die Hinterbliebenen dadurch in einer Zeit der Trauer und großer seelischer Belastung enorm entlastet. Warum also nicht gleich jetzt festlegen, wie der eigene Abschied gestaltet werden sollte?
Hinterlasse jetzt einen Kommentar